Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. April 2021

Im Schuljahr 2021/2022 kommen wegen der Einführung des LehrplanPLUS in Jahrgangsstufe 9 neue Prüfungsformate zum Einsatz.

Die entsprechenden Musterprüfungen können unter https://mediathek.mebis.bayern.de/archiv.php eingesehen werden.

Zeitplan

Schriftliche zentrale Prüfungen:

Montag, 27. Juni 2022 Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)

140 Minuten Arbeitszeit

  • Teil A Hör- und Hörsehverstehen
  • Teil B Sprachgebrauch
  • Teil C Leseverstehen
  • Teil D Sprachmittlung
  • Teil E Text- und Medienkompetenz
  • Teil F Schreiben

Dienstag, 28. Juni 2022 Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)

225 Minuten (D) bzw. 170 Minuten (DaZ) Arbeitszeit

  • Teil A Zuhören
  • Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch – Rechtschreibung 
  • Teil C Lesen
  • Teil D Schreiben

Zentrale Prüfung im Fach Deutsch

In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule (…) im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Anders als bei den alten Prüfungsformaten sind hier keine getrennten Arbeitszeiten mehr vorgegeben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben. Anders als bei den alten Prüfungsformaten sind hier keine getrennten Arbeitszeiten mehr vorgegeben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch – „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Mittwoch, 29. Juni 2022 Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)

150 Minuten Arbeitszeit

  • Teil A 8.30 bis 9.05 Uhr
  • Teil B 9.15 bis 10.55 Uhr

Prüfungen BoZ und WiB (Projektprüfung):

9. bis 13. Mai 2022 (KW 19) Projektprüfung 9a

16. bis 20. Mai 2022 (KW 20) Projektprüfung 9M

Schriftliche / praktische von der Schule gestellte Prüfungen:

Montag, 23. Mai 2022 Religion (katholisch und evangelisch), Ethik

70 Minuten Arbeitszeit

Dienstag 24. Mai 2022 Informatik, Kunsterziehung, Musik

175 Minuten Arbeitszeit

Mittwoch 25.Mai 2022 Sport (Theorie und Praxis Teil 1)

Freitag 27.Mai 2022 Sport (Praxis Teil 2)

Montag 30. Mai 2022 GPG

90 Minuten Arbeitszeit

1. bis 3. Juni 2022 mündliche Prüfungen und DaZ und Englisch

Einteilung erfolgt in den Klassen

Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):

  • Donnerstag, 29. September 2022: Englisch/Muttersprache
  • Freitag, 30. September 2022: Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
  • Dienstag, 4. Oktober 2022: Mathematik

Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.