Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Bayerische Staatsregierung hat sich dazu entschieden, die bisherigen verpflichtenden Schutzmaßnahmen weiter zu lockern und die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte ab Mittwoch, 16.11.2022 aufzuheben.
Damit unterliegen Personen, die (per PCR- oder per Antigen-Schnelltest) positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nicht mehr der Isolationspflicht.
Trotzdem gilt an den Schulen weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid-19-Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (mit oder ohne Symptome) keine Verpflichtung zum Schulbesuch besteht. Entscheiden sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Sie finden eine Übersicht über die aktualisierten Hygieneempfehlungen unter dem Link oder auf unserer Downloadseite unter Hygienekonzept und Infektionsschutz.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schröder, R