Krankmeldung, Beurlaubung, Attestpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend einige Informationen zur Vorgehensweise bei Krankheit und Befreiung/Beurlaubung
von Schüler und Schülerinnen, die eingehalten werden müssen.

Erkrankung eines Kindes
Das Kind ist von einem Erziehungsberechtigten (nicht von Geschwistern, etc.) vor 7.55 Uhr für
jeden Tag der Erkrankung in der Schule krank zu melden:
· telefonisch unter 09404-2184 (bitte auch den Anrufbeantworter nutzen) oder
· schriftlich per Email an: schulleitung@ms-undorf.de oder
· per Schoolfox App unter Abwesenheitsnotiz
Fehlt ein Schüler oder Schülerin unentschuldigt im Unterricht werden wir nach 25 Minuten die
Polizei verständigen. Ab dem 3. Fehltag ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Befreiung/Beurlaubung
· Muss schriftlich durch die Eltern bei der Klassenleitung beantragt werden
· Muss mindestens 2 Tage vorher erfolgen
· Nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage (www.ms-undorf.de/downloads)
· Ein Nachweis ist zu erbringen
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, wird die Freistellung vom Unterricht nicht genehmigt.

Übermäßige Fehltage
· Ab 35 Fehltagen innerhalb eines Schuljahres verhängt die Schule eine Attestpflicht, d. h.
für jeden Fehltag ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
· Wird der Attestpflicht nicht nachgekommen, verständigt die Schule das Jugendamt.
· Die Schule behält sich auch vor, den/die Schüler/Schülerin vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes
untersuchen zu lassen.

gez. Christoph Schröder, Rektor
der Mittelschule Undorf