Notfallbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6:
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn beide Eltern oder beide Erziehungsberechtigten oder wenn der oder die Allein-Erziehende in systemrelevanten Bereichen arbeiten.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn beide Eltern oder beide Erziehungsberechtigten oder wenn der oder die Allein-Erziehende in systemrelevanten Bereichen arbeiten.