1. Maskenpflicht
Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen weiter.
2. „Hotspot-Strategie“
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenzen werden ab Dezember 2020 erweiterte Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten, von denen die Schulen wie folgt betroffen sind:
Alle bayerischen Schülerinnen und Schüler ab der achten Klasse werden von Mittwoch (09.12.2020) an zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wechseln.
Die gesamte Übersicht der Maßnahmen finden Sie hier.