Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen
1. Maskenpflicht Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen weiter. 2. „Hotspot-Strategie“ In Landkreisen