Vorgaben zur Maskenpflicht am Sitz- bzw. Arbeitsplatz (Stand 17.03.2022)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es weiterhin, trotz der hohen Inzidenzen den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den PCR-Pooltestungen zu, die seit Kurzem auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 stattfinden. So sollen Infektionen frühzeitig und zuverlässig erkannt werden. Dies trägt zu einem hohen Sicherheitsniveau im Präsenzunterricht bei.

Zusätzlich hat der Ministerrat für die Jahrgangsstufen, in denen PCR-Pooltestungen stattfinden, Anpassungen bei den Vorgaben zur schulischen Maskenpflicht beschlossen. Während des Unterrichts im Klassenzimmer, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung entfällt die Maskenpflicht ab Montag, 28. März 2022 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schularten. Die Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen bleibt jedoch für alle unverändert bestehen.

Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen sowie sonstige an den Schulen tätigen Personen bleibt es am Sitz- bzw. Arbeitsplatz auch weiterhin bei der Maskenpflicht.

Auf freiwilliger Basis können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 am Sitzbzw. Arbeitsplatz selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen.

Die Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb können Sie hier abrufen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schröder, R